Donnerstag, 20. September 2012

Sind die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ausreichend geschützt?

Der Schutzstatus der Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gibt zur Fragen Anlass.

Das nebenstehende Bild zeigt den oberen Rand der Kernzone Donntal des Biospärengebiets Schwäbische Alb. Der Besucher findet hier drei Schilder vor, die auf unterschiedliche Schutzgebietskategorien hinweisen. 

Das oberste Schild wiest auf ein Naturschutzgebiet hin, konkret das Naturschutzgebiet "Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern". Das mittlere Schild weist auf einen Bannwald hin, konkret auf den Bannwald "Donntal". Das untere Schild schließlich kennzeichnet die Kernzone Donntal des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. 

Diese Beschilderung hat sicher ihre Berechtigung, jedoch ist sie für den Besucher verwirrend. Warum gibt es überhaupt diese drei Schutzgebietskategorien auf ein und derselben Fläche? Ist es nicht ausreichend, das Gebiet mit einer Schutzgebietskategorie oder allenfalls mit zwei Kategorien zu schützen?
Bei einer genaueren Betrachtung der zur Zeit 27 Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb fällt in der Tat auf, dass die Relation zu den anderen Schutzgebietskategorien nicht einheitlich ist. Es gibt Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb, die gleichzeitig vollständig auch als Bannwälder ausgewiesen sind (z.B. Kernzone Rabensteig). Dann gibt es Kernzonen, die keine Bannwälder sind (z.B. Kernzone Bauerlochberg). Es gibt auch Kernzonen, die nur zum Teil Bannwälder sind (z.B Kernzone Pfannenberg). Schließlich gibt es mindestens einen Bannwald (den Bannwald Pferch bei Ochsenwang) innerhalb des Biosphärengebiets, der keine Kernzone des Biosphärengebiets ist.

Diese uneinheitliche Handhabung der Schutzgebietskategorien "Bannwald" und "Kernzone eines Biosphärengebiets" ist in der Tat nicht optimal. Was ist denn der Unterschied zwischen einem Bannwald und der Kernzone eines Biosphärengebiets? Tatsächlich gibt es einen kleinen Unterschied. In den Bannwäldern ist gemäß dem Landeswaldgesetz jegliche forstwirtschaftliche Nutzung untersagt. In den Kernzonen des Biosphärengebiets ist gemäß der Verordnung zum Biosphärengebiet vom 31. Januar 2008 die vorübergehende forstwirtschaftliche Nutzung naturferner Bestandteile der Kernzonen (im allgemeinen Nadelwälder) mit dem Ziel des Umbaus der Bestände gestattet. Das ist dann so etwas wie ein Entwicklungsnationalpark im Kleinen. Es wäre interessant zu wissen, für welche Kernzonen diese Bestimmung zur Zeit noch Anwendung findet. Hierzu könnten das Regierungspräsidium Tübingen oder die Biosphärengebietsverwaltung doch mal eine Pressemitteilung herausgeben.

Eine Festsetzung aller Kernzonen per Verordnung als Bannwälder sowie aller Pflegezonen des Biosphärengebiets als Naturschutzgebiet oder Schonwald wäre für die Zukunft anzuraten. Dafür spricht auch das Vorgehen der IUCN (internationale Naturschutzunion). In ihrem Protected Planet Report 2012 (Bericht zum Stand der Schutzgebietsausweisung weltweit) hat die IUCN alle nationalen Schutzgebiete der Länder der Erde ermittelt. Zur Zeit bedecken diese Schutzgebiete 12,7 Prozent der Landoberfläche der Erde. Das Ziel bis 2020 ist mindestens 17 Prozent. Die IUCN hat für ihren Bericht jedoch ausdrücklich nur die nationalen Schutzgebietskategorien berücksichtigt und nicht die internationalen Kategorien wie z.B. Weltnaturerbe, Natura 2000 oder Biosphärenreservat. Maßgebend dafür sind die nicht bekannten Überlappungen der internationalen mit den nationalen Schutzgebieten sowie die schwache rechtliche Schutzstellung der internationalen Schutzgebiete. Vor diesem Hintergrund sollte man auch der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung empfehlen, die Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb in nationale Schutzgebiete zu überführen, damit diese in der IUCN-Zählung berücksichtigt werden können.

In ca 4-5 Jahren steht nach heutigem Sachstand eine Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb auf der Tagesordnung. Kommunen im Landkreis Göppingen und andere wollen dann dem Gebiet beitreten. Somit ist jetzt vier Jahre Zeit, alle Kernzonen des Biosphärengebiets als Bannwälder auszuweisen. In den Kernzonen bestehende Naturschutzgebietsflächen werden aufgehoben. Statt dessen werden die Pflegezonen des Biosphärengebiets als Naturschutzgebiete und/oder als Schonwälder ausgewiesen. Die in fünf Jahren neu zu fertigende Verordnung zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb stellt dann lediglich fest, dass die Kernzone des Gebiets aus den im folgenden aufgelisteten Bannwäldern besteht.... sowie dass die Pflegezone des Gebiets aus den ebenfalls im folgenden aufgelisteten Naturschutzgebieten und Schonwäldern besteht. Damit sind dann die verschiedenen Schutzgebietskategorien entkoppelt, es wäre Klarheit hergestellt und die Biosphärengebietsgesetzgebung wäre im Einklang mit den internationalen Bestimmungen und Vorgehensweisen.  

Die Überlappung der verschiedenen nationalen und internationalen Schutzgebiete, wie sie derzeit im Biosphärengebiet Schwäbische Alb besteht, ist nicht optimal und verwirrt die Besucher. In den kommenden vier Jahren sollte hier durch eine einheitliche Ausweisung nationaler Schutzgebiete (Bannwälder für die Kernzonen und Naturschutzgebiete für die Pflegezonen) Klarheit hergestellt werden.
    

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