Mittwoch, 11. November 2020

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Südliche Baaralb" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 21.10.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Südliche Baaralb" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Südliche Baaralb" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden. 

Das FFH-Gebiet Südliche Baaralb hat den Gebietscode DE8117341. Die Fläche des Gebiets beträgt 1.365 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über den Landkreis Konstanz, den Schwarzwald-Baar-Kreis und den Landkreis Tuttlingen. Das Gebiet besteht aus mehreren separaten Gebietsteilen zwischen Blumberg im Westen und Geisingen im Nordosten. 


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