Samstag, 1. Oktober 2022

Die Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb kommt in Schwung

Die seit langem geplante Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb scheint jetzt langsam Fahrt aufzunehmen.

Das ist einer Pressemitteilung des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen vom 22.09.2022 zu entnehmen.

Alle Beteiligten haben sich jetzt auf ein Verfahren für die Erweiterung geeignet. Demnach sollen zunächst diejenigen Kommunen, die bisher nur mit einem Teil ihrer Gemarkung im Biosphärengebiet vertreten sind, ihre Wünsche nach Aufnahme weiterer Teile der Gemarkung in das Biosphärengebiet einbringen. Hierbei sind die Vorgaben des MAB-Programms der UNESCO sowie des deutschen MAB-Nationalkomitees zu beachten. Das bedeutet dann auch, dass ggf. weitere Kernzonenflächen ausgewiesen werden müssen. Der Flächenanteil der Kernzonen muss mindestens drei Prozent der Gesamtfläche des Biosphärengebiets betragen.

In einem zweiten Schritt - sofern das Flächenlimit im ersten Schritt nicht bereits erreicht ist - dürfen dann auch neue Kommunen die Aufnahme von Teilen oder der gesamten Gemarkung in das Biosphärengebiet beantragen.

In Deutschland dürfen Biosphärengebiet maximal 150.000 Hektar groß sein. Für die Schwäbische Alb wurde entschieden, dass das Biosphärengebiet maximal 120.000 Hektar groß sein darf. Zur Zeit umfasst das Biosphärengebiet Schwäbische Alb eine Fläche von 85.269,4 Hektar (Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg). 

Weitere Informationen

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen