Am 6. März 2026 hat das Umwelministerium Baden-Württemberg die "Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“" erlassen.
Die Verordnung trat am 15. April 2026 in Kraft. Diese Verordnung beinhaltet die Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Die Fläche des Biosphärengebiets wächst von bisher 85.300 Hektar auf nunmehr 121.445 Hektar.
16 Kommunen, die bereits bisher anteilig im Biosphärengebiet Schwäbische Alb waren, bringen weitere Flächen ein. 6 neue Kommunen traten dem Biosphärengebiet bei. Die Kernzone wächst auf 3.691 Hektar, die Pflegezone auf 40.478 Hektar und die Entwicklungszone auf 77.276 Hektar.
Die folgenden Städte und Gemeinden haben nun Anteil am Biosphärengebiet Schwäbische Alb:
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