Die alte Verordnung stammt vom 04.04.2006. In dieser Verordnung sind insgesamt neun Wege aufgelistet, die innerhalb des ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen freigegeben werden. Bereits ein bis zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung wurden jedoch vier weitere Wege - zunächst versuchsweise - freigegeben. Die Verordnung war somit von diesem Zeitpunkt an bereits veraltet. Mit einer ergänzenden Verordnung hat man trotzdem bis zum Jahr 2010 gewartet, denn man wollte erst die Ergebnisse des Versuchs abwarten.
Nun sind sich die beteiligten Behörden einig darüber geworden, dass die zunächst versuchsweise freigegebenen Wege auf Dauer offenbleiben können. Denn die Besucher dieser Wege verhielten sich augenscheinlich vernünftig. Es gab keine negativen Auswirkungen auf die Natur des Gebiets.
Dies sind die vier im Rahmen der neuen Rechtsverordnung endgültig freigegebenen Wege:
- Weg Nr. 10: Zugangsweg von Heroldstatt-Ennabeuren zum Turm B3 (Turm Heroldstatt)
- Weg Nr. 11: Weg entlang der Außengrenze des ehemaligen Truppenübungsplatzes von der L 245 bis zur Weinsteige Staatswalddistrikt Birkwald (dies ist der Weg durch das Brucktal)
- Weg Nr. 12: Verbindungsweg entlang der Ringstraße zwischen Parkplatz Feldstetten und Turm B2 (Turm Waldgreut)
- Weg Nr. 13: Verbindungsweg zwischen Parkplatz Trailfinger Säge und Weg Nr. 4
Hier gibt es eine Übersicht über den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit dem ehemaligen Truppenübungsplatz befassen, verlinkt.
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