Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erstreckt sich zur Zeit über das Gebiet von drei Landkreisen (Esslingen, Reutlingen, Alb-Donau-Kreis) sowie von 22 Kommunen. Im Alb-Donau-Kreis sind zur Zeit vier Kommunen am Biosphärengebiet beteiligt (Ehingen, Lauterach, Schelklingen, Westerheim). Mit Blaubeuren und Allmendingen kämen nun zwei weitere Kommunen hinzu.
Eine Bedingung für die Teilnahme einer Kommune am Biosphärengebiet ist, dass auf dem Gebiet der Kommune eine Kernzonenfläche ausgewiesen wird, die mindestens drei Prozent der Fläche des Biosphärengebiets auf dem Gebiet der Kommune entspricht. Diese Bedingung hat während der Gründungsphase des Biosphärengebiets manche Kommune von einem Beitritt abgehalten, weil man sich nicht in der Lage sah, die entsprechende Kernzonenfläche bereitzustellen.
Zumindest Blaubeuren hätte beim Thema der Kernzonen keine Probleme. Der Bannwald Rabensteig mit einer Größe von 168,2 Hektar gehört zu den größten Bannwäldern Baden-Württembergs und liegt zum größeren Teil auf dem Gebiet von Blaubeuren. Ein kleinerer Teil befindet sich auf dem Gebiet der Nachbarkommune Schelklingen. Und dieser kleinere Teil ist bereits als Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ausgewiesen. Blaubeuren könnte somit mit dem Bannwald Rabensteig genügend Kernzonenfläche einbringen, ohne zusätzliche Flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung nehmen zu müssen.
Etwas schwieriger sieht die Kernzonenthematik bei der Gemeinde Allmendingen aus. Auf dem Gebiet dieser Gemeinde gibt es zur Zeit noch keinen Bannwald. Die Felder und Wälder befinden sich zudem zum größten Teil im Privatbesitz und sind relativ kleinteilig strukturiert.
Es bleibt die Hoffnung, dass die sich jetzt andeutende Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb nicht die einzige bleiben wird. Bei einem Blick auf eine Karte des Biosphärengebiets mit den Umrissen fällt sofort der stark zerfaserte Grenzverlauf des Gebiets auf. So ragt zum Beispiel das Gebiet der Gemeinde Mehrstetten, die noch nicht zum Bisphärengebiet gehört, von Süden her auffallend tief in die Fläche des Biosphärengebiets hinein. Auch in den südwestlichen Teil des Landkreises Reutlingen hinein wäre eine Erweiterung des Biosphärengebiets zu wünschen. Und warum nimmt der nordöstlich angrenzende Landkreis Göppingen nicht am Biosphärengebiet teil?
Das Fernziel muss sein, dass das gesamte Mittelgebirge der Schwäbischen Alb Bestandteil des Biosphärengebiets wird. Es gibt keinen Grund, weshalb bestimmte Teile der Schwäbischen Alb Biosphärengebiet sein sollen und andere Teile nicht. Und ein Kernzonenanteil - Fläche, die nicht mehr wirtschaftlich genutzt, sondern der Natur überlassen wird - von drei Prozent ist für das gesamte Mittelgebirge anzustreben. Wie sonst könnte das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Biodiversitätsstrategie erreicht werden, dass ab dem Jahr 2020 zwei Prozent der Fläche von Deutschland Wildnis werden sollen. Wird in den noch relativ naturbelassenen Mittelgebirgen ein Wildnisanteil von 3 Prozent nicht erreicht, ist der 2 Prozent - Wildnisanteil für ganz Deutschland ebenfalls nicht zu erreichen.
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