Samstag, 30. April 2016

Forstdirektion Tübingen vergrößert Bannwald Stöffelberg-Pfullinger Berg

Die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Forstdirektion Tübingen hat am 31.03.2016 eine neue Verordnung zum Bann- und Schonwald Stöffelberg-Pfullinger Berg erlassen. Mit dieser Verordnung wird der Bann- und Schonwald Stöffelberg-Pfullinger Berg an die Zonierung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb angepasst.

Die erste Verordnung zum Bann- und Schonwald Stöffelberg-Pfullinger Berg wurde am 17.08.1999 erlassen. Diese Verordnung umfasste einen 133,4 Hektar großen Bannwald sowie einen 108,7 Hektar großen Schonwald. Das Waldschutzgebiet war insgesamt 242,1 Hektar groß. 

Das am 31.01.2008 verordnete Biosphärengebiet Schwäbische Alb beinhaltet auch die Kernzone 11 (Stöffelberg-Pfullinger Berg). Die Kernzone 11 umfasst den 133,4 Hektar großen Bannwald gemäß der Verordnung vom 17.08.1999 sowie einen 10 Hektar großen Teil des Schonwalds. Die Regeln für die Kernzonen des Biosphärengebiets sowie die Kategorie der Kernzone eines Biosphärengebiets entsprechen einem Bannwald gemäß Landeswaldgesetz.


Mit der neuen Verordnung vom 31.03.2016 hat das Regierungspräsidium Tübingen nun dafür gesorgt, dass die Flächen der Kernzone Stöffelberg-Pfullinger Berg und des Bannwalds Stöffelberg-Pfullinger Berg deckungsgleich sind. Hierzu musste die Fläche des Bannwalds auf nunmehr 143,4 Hektar vergrößert werden. Der Schonwald wurde entsprechend verkleinert. Eine weitere marginale Verkleinerung des Schonwalds entstand dadurch, dass mehrere isoliert liegende Splitterparzellen herausgenommen und kleinere Arrondierungen im Randbereich vorgenommen worden sind. Die Fläche des Schonwalds ist nunmehr 96,7 Hektar groß. Die Gesamtfläche des Bann- und Schonwalds Stöffelberg-Pfullinger Berg beträgt jetzt 240,1 Hektar.

Der Schonwald befindet sich in der Pflegezone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Der Bannwald setzt sich zusammen aus 48,7 Hektar Stadtwald Reutlingen, 46,8 Hektar Stadtwald Pfullingen und 47,9 Hektar Staatswald (Forst BW). Der Schonwald umfasst 51,5 Hektar Stadtwald Reutlingen, 19,4 Hektar Stadtwald Pfullingen und 25,8 Hektar Staatswald. Der Bannwald sowie die Kernzone 11 des Biosphärengebiets Schwäbische Alb befinden sich an den Steilhängen des Stöffelbergs, Pfullinger Bergs und Gielsbergs (östlich von Reutlingen-Gönningen). Der Schonwald erstreckt sich über das Plateau und die siedlungsnahen Unterhänge.

Kommentar
Langsam und Stück für Stück scheint das Regierungspräsidium Tübingen nun doch Ordnung in das bisher bestehende Schutzgebietswirrwarr im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu bringen. Wir haben dieses Thema hier im Blog ja bereits angesprochen (Post vom 18.01.2016). 

Nach wie vor gibt es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb Kernzonen, die keine Bannwälder sind. Andere Kernzonen sind ganz oder teilweise auch als Bannwald ausgewiesen. Mindestens ein Bannwald ist nicht als Kernzone ausgewiesen. Die Vorgaben der Unesco für Biosphärengebiete sind jedoch klar. Als Kernzone eines Biosphärenreservats sollen bestehende, nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete bestimmt werden. 

Streng genommen müsste man also bereits vor der Verordnung eines Biosphärengebiets alle zukünftigen Kernzonen erst mal als Schutzgebiete nach nationalem Recht (sprich: Bannwald) ausweisen. Die Verordnung für das Biosphärengebiet muss dann nur noch auf diese Bannwaldverordnungen Bezug nehmen und sie auflisten. Hoffen wir, dass die Verordnung aller Kernzonenflächen zu Bannwäldern jetzt wenigstens nachträglich erfolgt. Bei einer möglicherweise im Jahr 2017 anstehenden Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb sollte man jedoch die neuen Kernzonen bereits im Vorfeld als Bannwald ausweisen.       

Hier gibt es eine Übersicht über die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Kernzonen befassen, verlinkt. 

Hier gibt es eine Übersicht über die Kernzone Stöffelberg-Pfullinger Berg des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit dieser Kernzone befassen, verlinkt.  

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