Das für Bann- und Schonwälder in BW zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat am 28. Mai 2019 den Schonwald "Lonetal" bei Herbrechtingen im Landkreis Heidenheim verordnet.
Das neue Waldschutzgebiet hat eine Größe von 91,8 Hektar. Es liegt im Süden des Landkreises Heidenheim an der Grenze zum Alb-Donau-Kreis. Der gesamte Schonwald ist Staatswald. Der Schonwald liegt in der Nähe der berühmten Vogelherdhöhle.
Die Unterschutzstellung hat zum Ziel, dass die Hutewaldbewirtschaftung in einem Teil des Schutzgebiets wiederaufgenommen wird, sowie dass lichte Waldstrukturen erhalten und geschaffen werden. Forstliche Maßnahmen sollen u.a. seltene standorttypische Baumarten (Lonetal-Mehlbeere, Wildapfel) fördern. In den Eichenaltbeständen der Steilhänge sollen die Eichen nicht genutzt oder entnommen werden. Die Eichenbestände im Schonwald Lonetal gehören zu den größten des Landkreises Heidenheim.
Der neue Schonwald Lonetal im Landkreis Heidenheim grenzt an den Schonwald Frauenholz im Alb-Donau-Kreis, der bereits im Jahr 1974 ausgewiesen worden ist.
Gemäß dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg ist ein Schonwald ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier-
und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter
Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Im Gegensatz dazu steht der Bannwald, der ein sich selbst überlassenes Waldreservat ist.
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