Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 25.03.2021 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Großes Lautertal und Landgericht" fertiggestellt.
Das FFH-Gebiet "Großes Lautertal und Landgericht" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 5. November 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Großes Lautertal und Landgericht hat den Gebietscode DE7622-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 3.374 Hektar. Das Gebiet befindet sich in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis und Reutlingen. Das Gebiet erstreckt sich entlang der Großen Lauter von Gomadingen bis Lauterach sowie über einige angrenzende Hochflächen.
In der Mitteilung vom 25.03.2021 gab des Regierungspräsidium Tübingen auch bekannt, dass jetzt für alle 56 FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Tübingen die Natura 2000-Managementpläne fertiggestellt worden sind. Dies erforderte eine Bearbeitungszeit von 15 Jahren mit einem Team aus sechs Mitarbeitern.
Wir drücken hiermit die Hoffnung aus, dass der Abschluss der Arbeiten für Natura 2000 beim RP Tübingen dort Kapazitäten freimacht, um zukünftig weitere Naturschutzgebiete und Wildnisgebiete auszuweisen.
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