Im Rahmen der geplanten Erweiterung des UNESCO-Biosphärengebiets Schwäbische Alb sind knapp 1.100 Hektar neue Kernzonenflächen erforderlich.
Das teilte die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb in ihrem Newsletter vom 05.07.2024 mit. Demnach haben inzwischen 19 von 22 betroffenen Kommunen das Einbringen weiterer Flächen in das Biosphärengebiet beschlossen. Darunter sind auch die Kernzonen. Von den 1.100 Hektar erforderlicher neuer Kernzonenfläche liegen bereits Zusagen und Beschlüsse für 966 Hektar vor.
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll um knapp 40 Prozent auf ca. 120.000 Hektar wachsen. Die Erweiterungsfläche wird sich auch auf neue touristische Highlights der Schwäbischen Alb erstrecken. Darunter sind das Schloss Lichtenstein, der Blautopf bei Blaubeuren und die Bärenhöhle in Sonnenbühl.
UNESCO-Biosphärengebiete müssen eine Kernzonenfläche von mindestens drei Prozent der Gesamtfläche aufweisen. Die Kernzonenfläche muss nicht zusammenhängend sein. In den Kernzonen herrscht Prozessschutz. Sie sollen sich zu Wildnisgebieten entwickeln.
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