Dienstag, 8. Mai 2012

Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb werden ausgeschildert

Das für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat mit einer Pressemitteilung vom 02.05.2012 bekanntgegeben, dass in den kommenden Wochen alle Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb eine Beschilderung erhalten werden.

Diese Ankündigung ist zu begrüßen. Denn einerseits werden dadurch das Biosphärengebiet und seine Zonierung den Besuchern besser bekanntgemacht. Andererseits können sich die Besucher mit Hilfe der Beschilderung "richtig" verhalten, indem sie die in den Kernzonen bestehenden Regelungen beachten und die zugelassenen Wege benutzen. Bisher war dies de facto nicht möglich. Denn wer trägt bei seinen Spaziergängen oder Wanderungen auf der Schwäbischen Alb schon eine genaue Karte mit den Grenzen aller Kernzonen sowie mit den zugelassenen Wegen in den Kernzonen mit sich herum?

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb und insbesondere seine Kernzonen war schon mehrfach das Thema in diesem Blog. Und immer wieder kam die Sprache auf die fehlende Beschilderung der Kernzonen. Alle in diesem Blog für die jeweiligen Kernzonen vorgeschlagenen Routen verliefen und verlaufen jedoch auf den vom Regierungspräsidium Tübingen in einer Allgemeinverfügung zugelassenen Wegen. Nun können wir in diesem Blog zukünftig weitere Kernzonen besuchen und auch die dort vorhandene Beschilderung testen. Auch die bereits beschriebenen Kernzonen werden wir zu gegebener Zeit wieder aufsuchen.

Insgesamt 170 Informationstafeln sollen an den Außengrenzen der Kernzonen aufgestellt werden. Sie werden jeweils einen Plan der Kernzone und der zugelassenen Wege sowie Informationen zur jeweiligen Kernzone enthalten. Darüber hinaus wird es drei weitere Schildertypen geben. An den gesperrten, aber im Gelände noch sichtbaren Wegen in den Kernzonen werden Verbotsschilder aufgestellt. An Weggabelungen und frei gegebenen Wegen werden sogenannten Läuferschilder aufgestellt. Und an den innerhalb der Kernzonen endenden Wegen werden Sackgassenschilder aufgestellt.

Biosphärengebiete müssen gemäß den Vorgaben der Unesco zoniert werden. Eine der drei Zonen ist die Kernzone, in der wirtschaftliche Tätigkeiten nicht zugelassen sind. Bei den auf der Schwäbischen Alb herrschenden natürlichen Verhältnissen wird sich in den Kernzonen zukünftig ein Urwald entwickeln. Die Kernzone muss mindestens drei Prozent der Fläche des Biosphärengebiets einnehmen. Anstatt einer Kernzone können auch mehrere kleinere Kernzonen ausgewiesen werden. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb umfasst 27 Kernzonen mit einer Gesamtfläche von 2.645 Hektar.         


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