Dienstag, 3. Juli 2018

Regierungspräsidium Tübingen vergrößert den Naturpark Obere Donau mit Zweiter Änderungsverordnung

Mit Datum vom 23. März 2018 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Zweite Änderungsverordnung zur Verordnung über den Naturpark Obere Donau erlassen.

Mit dieser Änderungsverordnung werden die Fläche des Naturparks vergrößert und zwei Windenergiezonen eingerichtet.

Die Fläche des Naturparks Obere Donau vergrößert sich von 135.019 Hektar auf nunmehr 149.193 Hektar. Die Gemeinde Geisingen ist neu am Naturpark beteiligt (mit ihrer gesamten Fläche). Die Fläche der Gemeinde Immendingen liegt nun vollständig innerhalb des Naturparks.

Der Naturpark enthält mit der Zweiten Änderungsverordnung zwei Windenergiezonen, die Windenergiezone Winterlingen und die Windenergiezone Bingen. In diesen Windenergiezonen gelten der Schutzzweck nach § 3 der Naturparkverordnung und die Festlegungen des Naturparkplans für die Errichtung und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen nicht.


Die Windenergiezone Winterlingen ist 157,59 Hektar groß. Sie ist aufgeteilt in zwei Teilflächen mit je 80,21 Hektar sowie sowie 77,38 Hektar.

Die Windenergiezone Bingen ist 276,79 Hektar groß. Sie ist aufgeteilt in drei Teilflächen mit je 188,14 Hektar, 34,16 Hektar sowie 54,49 Hektar.

Der Schutzzweck des Naturparks wird um die beiden folgenden Punkte erweitert:
  • Das Aitrachtal als durch die Urdonau geprägte Landschaftsform (ist als prägendes Element für einen nachhaltigen Tourismus zu pflegen und zu bewahren).
  • Zeugnisse des Hegau-Vulkanismus wie Wartenberg und Höwenegg (sind als prägendes Element für einen nachhaltigen Tourismus zu pflegen und zu bewahren).

Der Naturpark Obere Donau grenzt nun unmittelbar an den Naturpark Südschwarzwald.  

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