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Freitag, 17. Juli 2026

Bannwälder im Landkreis Esslingen

Mit der Vergrößerung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb hat sich die Zahl der Bannwälder im Landkreis Esslingen ebenfalls vergrößert, weil die zusätzlichen Kernzonen des Biosphärengebiets als Bannwälder ausgewiesen worden sind.  

Die bisherigen Bannwälder im Landkreis Esslingen:

Weilerhalde
Fläche: 4,5 Hektar
 
Pferch
Fläche: 6,4 Hektar
 
Schachen
Fläche: 74,0 Hektar
 
Donntal - Lange Steige
Fläche: 110,7 Hektar 

Neue Bannwälder im Landkreis Esslingen gemäß der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 11.03.2026, Bannwald-VO BSG Schwäbische Alb   

Hinterberg
Fläche: 10,2 Hektar
 
Nonnenbrunnen
Fläche: 33,1 Hektar
 
Steinriegel
Fläche: 3,6 Hektar 
 
Weitere Informationen
Der Landkreis Esslingen im Post vom 01.09.2020 in diesem Blog 


Samstag, 30. Mai 2026

Bannwälder im Landkreis Reutlingen

Über viele Jahre hinweg gab es im Landkreis Reutlingen nur wenige Bannwälder
 
Bildhau
Fläche: 6,8 Hektar
 
Kohltal
landkreisübergreifender Bannwald (Biberach/Reutlingen)
Fläche: 61,6 Hektar (Anteil Landkreis Reutlingen 26,9 Hektar
 
Stöffelberg/Pfullinger Berg
Fläche: 143,3 Hektar
 
Mit der Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wurden zahlreiche weitere Bannwälder ausgewiesen, die als Kernzonen des Biosphärengebiets dienen (Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 11.03.2026, Bannwald-VO BSG Schwäbische Alb). Die Mehrzahl dieser neuen Bannwälder besitzt nur eine relativ kleine Fläche:
   
Bernloch
Fläche: 48,4 Hektar

Dienstag, 26. Mai 2026

Neue Bannwälder im Biosphärengebiet Schwäbische Alb (Bannwald-VO BSG Schwäbische Alb)

Das für Bannwälder zuständige Regierungspräsidium Freiburg hat am 23.02.2026 zahlreiche (35) neue Bannwälder im Biosphärengebiet Schwäbische Alb verordnet (Bannwald-VO BSG Schwäbische Alb) .

Das steht im Zusammenhang mit der Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Die neuen Bannwälder bilden die neuen Kernzonenflächen des Biosphärengebiets. 

Die neuen Bannwälder im Einzelnen:

Bernloch
Bolberg-Meisenbühl
Bühl
Eich
Elend
Engstingen
Erdbeerberg
Finsterhölzle

Samstag, 24. September 2022

Bannwälder im Landkreis Konstanz

Im Landkreis Konstanz gibt es bisher nur zwei Bannwälder gemäß Landeswaldgesetz. Der Landkreis Konstanz ist einer von 17 Stadt- und Landkreisen mit Anteil an der Großlandschaft Schwäbische Alb.

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Bannwälder im Landkreis Konstanz aufgelistet. Zukünftige Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Bannwäldern befassen, werden vom heutigen Post verlinkt.

1. Bannwald Hohentwiel
Schutzgebiets-Nr. 100032
Fläche: 19 Hektar
Stadt/Gemeinde: Singen (Hohentwiel)
Ausweisung am 01.01.1970 (kein Gesetz)
 
2. Bannwald Bodanrück
Fläche: 184 Hektar
Stadt/Gemeinde: Bodman-Ludwigshafen
Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Bannwald Bodanrück (BW-Bodanrück-VO) vom 29.07.2022
 
Weitere Informationen
Der Landkreis Konstanz im Post vom 16.10.2022
 
Blick  von Sipplingen über den Überlinger See des Bodensees hinweg auf den Bodanrück: Die im Bild sichtbaren Wälder am Steilabfall des Bodanrücks zum Überlinger See südlich von Bodman sind seit dem 29.07.2022 als Bannwald ausgewiesen. 

 

Samstag, 3. August 2019

Neuer Schonwald "Lonetal" bei Herbrechtingen

Das für Bann- und Schonwälder in BW zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat am 28. Mai 2019 den Schonwald "Lonetal" bei Herbrechtingen im Landkreis Heidenheim verordnet.

Das neue Waldschutzgebiet hat eine Größe von 91,8 Hektar. Es liegt im Süden des Landkreises Heidenheim an der Grenze zum Alb-Donau-Kreis. Der gesamte Schonwald ist Staatswald. Der Schonwald liegt in der Nähe der berühmten Vogelherdhöhle.

Die Unterschutzstellung hat zum Ziel, dass die Hutewaldbewirtschaftung in einem Teil des Schutzgebiets wiederaufgenommen wird, sowie dass lichte Waldstrukturen erhalten und geschaffen werden. Forstliche Maßnahmen sollen u.a. seltene standorttypische Baumarten (Lonetal-Mehlbeere, Wildapfel) fördern. In den Eichenaltbeständen der Steilhänge sollen die Eichen nicht genutzt oder entnommen werden. Die Eichenbestände im Schonwald Lonetal gehören zu den größten des Landkreises Heidenheim. 

Der neue Schonwald Lonetal im Landkreis Heidenheim grenzt an den Schonwald Frauenholz im Alb-Donau-Kreis, der bereits im Jahr 1974 ausgewiesen worden ist.

Gemäß dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg ist ein Schonwald ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Im Gegensatz dazu steht der Bannwald, der ein sich selbst überlassenes Waldreservat ist.   

Samstag, 30. April 2016

Forstdirektion Tübingen vergrößert Bannwald Stöffelberg-Pfullinger Berg

Die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Forstdirektion Tübingen hat am 31.03.2016 eine neue Verordnung zum Bann- und Schonwald Stöffelberg-Pfullinger Berg erlassen. Mit dieser Verordnung wird der Bann- und Schonwald Stöffelberg-Pfullinger Berg an die Zonierung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb angepasst.

Die erste Verordnung zum Bann- und Schonwald Stöffelberg-Pfullinger Berg wurde am 17.08.1999 erlassen. Diese Verordnung umfasste einen 133,4 Hektar großen Bannwald sowie einen 108,7 Hektar großen Schonwald. Das Waldschutzgebiet war insgesamt 242,1 Hektar groß. 

Das am 31.01.2008 verordnete Biosphärengebiet Schwäbische Alb beinhaltet auch die Kernzone 11 (Stöffelberg-Pfullinger Berg). Die Kernzone 11 umfasst den 133,4 Hektar großen Bannwald gemäß der Verordnung vom 17.08.1999 sowie einen 10 Hektar großen Teil des Schonwalds. Die Regeln für die Kernzonen des Biosphärengebiets sowie die Kategorie der Kernzone eines Biosphärengebiets entsprechen einem Bannwald gemäß Landeswaldgesetz.

Mittwoch, 5. Mai 2010

Bannwald Pferch bei Bissingen an der Teck


Mit einer Fläche von 6,5 Hektar gehört der Bannwald Pferch zu den kleinsten Bannwäldern in Baden-Württemberg. Der Bannwald wurde zum ersten Mal im Jahr 1993 ausgewiesen. Die Ausweisung wurde im Jahr 2004 gemäß dem Landeswaldgesetz von 1995 erneuert.

Der Bannwald befindet sich am Albtrauf der Esslinger Alb unmittelbar nördlich des zu Bissingen an der Teck gehörenden Orts Ochsenwang. Im Bereich des Bannwalds ist ein Teil der Hochfläche der Schwäbischen Alb um ca. 30 Höhenmeter abgerutscht. Dies führt zu interessanten und urtümlichen Landschaftsbildern. Das Gelände ist auch heute nicht zum Stillstand gekommen, weitere Rutschungen sind in der Zukunft nicht auszuschließen.

Obwohl der Bannwald Pferch sich im Biosphärengebiet Schwäbische Alb befindet, gehört er nicht zu den Kernzonen des Biosphärengebiets. Das ist insofern eine Ausnahme, denn in den meisten gleichartigen Fällen sind die Bannwälder gleichzeitig Kernzonen des Biosphärengebiets. Man kann vermuten, dass der Bannwald Pferch einfach zu klein ist, um als Kernzone des Biosphärengebiets ausgewiesen zu werden.

Sonntag, 21. März 2010

Bannwald "Buigen" bei Herbrechtingen

Irgendetwas stimmt nicht im Bannwald Buigen bei Herbrechtingen. Da wandert man voller Erwartung in dieses Naturwaldreservat und muss dann Bilder sehen wie die beiden folgenden:
Neben dem Hauptforstweg, der durch den Bannwald hindurchführt, hat jemand zwei augenscheinlich völlig gesunde Rotbuchen gefällt und das Holz in kleine Stücke zersägt. Es ist einfach unglaublich. Gerade einmal 0,5 Prozent der Waldfläche in Baden-Württemberg sind als Bannwald geschützt. Und nicht einmal diese winzig kleinen Flächen sind vor den Zerstörern sicher.

Montag, 8. Februar 2010

Vergrößerter Bannwald Untereck im Zollernalbkreis ausgewiesen

Ende Januar 2010 hat der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen den vergrößerten Bannwald Untereck auf der Zollernalb formell ausgewiesen.

Der Bannwald Untereck hat nun eine Fläche von 86 Hektar. Er befindet sich auf der Südwestalb im Zollernalbkreis im Gebiet der Stadt Albstadt westlich von Albstadt-Laufen. Die nun erfolgte Vergrößerung des Bannwalds Untereck ist gleichzeitig dessen erstmalige gesetzliche Unterschutzstellung. Denn die bisher erfolgten Ausweisungen im Jahr 1924 sowie im Jahr 1970 waren lediglich Erklärungen der Forstbehörde, die nur für die Verwaltung selbstverpflichtend waren. Nun erfolgte die Ausweisung des Bannwalds im Rahmen des Landeswaldgesetzes von Baden-Württemberg. Damit hat der Bannwald ab jetzt denselben Rechtsstatus wie ein Naturschutzgebiet.

Samstag, 17. Oktober 2009

Bannwald Untereck wird vergrößert


Der Bannwald Untereck auf der Zollernalb soll demnächst um 14,2 Hektar vergrößert werden. Das hat der Leiter des Balinger Forstamts, Michael Kauffmann, jetzt bekanntgegeben.

Der Bannwald Untereck bei Albstadt im Zollernalbkreis ist der älteste Bannwald der Schwäbischen Alb und der zweitälteste Bannwald in Baden-Württemberg. Der Bannwald wurde bereits im Jahr 1924 ausgewiesen. Seine Größe beträgt 33 Hektar.

Nach den neuen Vorgaben für die Bannwälder in Baden-Württemberg soll bei Neuausweisungen eine Mindestgröße von 100 Hektar vorhanden sein. Ältere kleinere Bannwälder sollen im Laufe der Zeit vergrößert werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Bannwald Untereck nun um 14,2 Hektar auf eine Fläche von 47,2 Hektar vergrößert wird. Vielleicht gelingt in einem späteren Schritt eine weitere Vergrößerung.